Unser Verständnis
Die Achtung und der Respekt von Menschenrechten stehen bei Volkswagen an oberster Stelle: Wir sind der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit bekennen wir uns umfassend zu unserer Menschenrechtsverantwortung.
Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).* Die Ausgestaltung unserer unternehmerischen Tätigkeit richten wir an den UN Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“ (UNGP) aus. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact bilden entscheidende Pfeiler für das Handeln in unserem Konzern.
Gemäß den UNGP respektieren wir die allgemeingültigen Menschenrechte auch in Staaten, in denen nationale Gesetzgebungen hinter dem Schutzniveau der internationalen Standards zurückbleiben und treten für ihre Förderung ein. Durch kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Prozesse, Systeme und durch vorausschauendes Handeln, streben wir danach, bei dem Schutz von Menschenrechten eine führende Rolle in der Automobilindustrie zu übernehmen.
Soziale Nachhaltigkeit baut im Volkswagen Konzern auf einer langen Tradition auf – stets im Dialog mit der Belegschaft und den Sozialpartnern.
Daraus ergeben sich für uns die folgenden Arbeitsschwerpunkte, die „salient business & human rights issues“:
Arbeitsrechte
Wir setzen uns dafür ein, dass gute Arbeitsbedingungen sowie die Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Volkswagenkonzern und konzernverbundenen Unternehmen geachtet werden. Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit sind für uns tabu. Zum Thema Arbeitsbedingungen verweisen wir auf unser aktuelles Statement zum britischen „Modern Slavery Act“, sowie den Code of Conduct und den Code of Conduct für Business Partner.
Toleranz
Ein tolerantes und diskriminierungsfreies Miteinander ist uns wichtig. Wir fördern die Chancengleichheit aller Beschäftigten und schätzen kulturelle Vielfalt, wertschätzenden Umgang miteinander und den gegenseitigen Respekt.
Sicherheit
Auf Gefährdungen der Sicherheit von Personen reagieren wir umgehend, angemessen und verhältnismäßig.
Volkswagen Dokumente
Der Volkswagen Konzern hat sein Verständnis zu grundlegenden und ausgewählten Aspekten zu „Wirtschaft und Menschenrechten“ in mehreren Dokumenten festgehalten. Diese wurden durch den Konzernvorstand verabschiedet. Zu nennen sind insbesondere:
- Erklärung des Volkswagen Konzerns zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu „Wirtschaft & Menschenrechten“ (Sozialcharta): In der mit den Sozialpartnern geschlossenen Sozialcharta sind die verbindlichen Grundlagen für die sozialen und industriellen Beziehungen des Volkswagenkonzerns an sich und seine Geschäftspartner festgehalten. Darüber hinaus bestimmt der Volkswagenkonzern Grundsätze und Ziele als Bestandteil seiner Unternehmensverantwortung, insbesondere die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Die Sozialcharta gilt zugleich als Grundsatzerklärung zu Wirtschaft und Menschenrechten.
- Code of Conduct (CoC): Diese Verhaltensgrundsätze sind die verbindlichen Handlungsleitlinien für alle Beschäftigten des Volkswagen Konzerns und die Basis des Compliance Management Systems (CMS). Sie bieten praktische Hilfestellung und Orientierung im Arbeitsalltag. Im Kapitel „Unsere Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft“ sind dem Thema „Menschenrechte“ und dem Thema „Chancengleichheit und Gleichbehandlung“ eigene Kapitel gewidmet. Konzernweit werden alle Beschäftigten regelmäßig zum Code of Conduct geschult. Code of Conduct
- Code of Conduct (CoC) für Geschäftspartner: Hier formuliert der Volkswagen Konzern seine Erwartungen an die Einstellung und das Verhalten seiner Geschäftspartner in ihrer Unternehmertätigkeit. Menschen- und Arbeitsrechte sind dabei zentrale Anforderungen. Code of Conduct (CoC) für Geschäftspartner
Mehr Informationen zu Policies finden sich hier.
Nachbarschaft und Gesellschaft
Als Mitglied der Gesellschaft endet unsere Verantwortung nicht am Werkstor. Wir achten darauf, welchen Einfluss unsere
Unternehmenstätigkeit auf unsere Nachbarschaft, die örtlichen Gemeinden und die Gesellschaft – also alle betroffenen Personengruppen – hat. Dabei treten wir mit unseren Stakeholdern nach Möglichkeit in Dialog und ergreifen gegebenenfalls Maßnahmen zum effektiven Schutz der Menschenrechte.** Wir respektieren die Rechte der betroffenen Stakeholder, insbesondere die der verletzlichen Gruppen. Das gilt auch für Umweltvorfälle mit menschenrechtlicher Auswirkung.***
Eigene Abteilungen, wie die „Volkswagen Nachhaltigkeit“ oder das „Social-Business-Team“, beschäftigen sich gezielt mit Sozialprojekten und Partnerschaften, die einen positiven Beitrag zur Förderung der Menschenrechte leisten können.
Verantwortlichkeiten
Im Volkswagen Konzern findet ein steter Austausch und eine enge Abstimmung zwischen den verschiedenen Funktionen, Fachbereichen und mit den Konzerngesellschaften zum Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte statt. Die Konzernfunktion „Center of Competence Group Business and Human Rights“ gehört zum Geschäftsbereich Konzern Compliance. Wir verankern unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht durch die Integration des Themenfelds „Wirtschaft und Menschenrechte“ in unser bestehendes Compliance Managementsystem (CMS). Die Integration folgt den Anforderungen und Vorgaben der UN an die Business and Human Rights Due Diligence. Wesentliche Bestandteile sind: 1) Risiken ermitteln, 2) Risiken mitigieren,
3) Maßnahmenumsetzung begleiten und unterstützen und 4) darüber berichten.
Ein risikobasierter Ansatz in der Compliance dient dazu, unternehmerische Menschenrechtsrisiken einzuordnen, transparent zu machen und zu minimieren: Es erfolgt eine regelmäßige Kategorisierung der Standorte. Die Ergebnisse daraus können vertiefte Vor-Ort-Analysen nach sich ziehen, sollten Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte dies erforderlich machen. Präventive Maßnahmen wie zum Beispiel Schulungen für Beschäftigte und Lieferanten zur Sensibilisierung oder zur Anpassungen von Managementsystemen ergänzen diesen Ansatz. Das CMS unterliegt dabei kontinuierlicher Überprüfung und Verbesserung.
Beschwerde- und Hinweisgebermechanismen greifen auch im Fall von unternehmerischen Menschenrechtsverletzungen. Diese können über ein Hinweisgebersystem durch Jedermann aufgezeigt werden.
Auch alle Meldungen bzw. Beschwerden zu möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und Verstößen (insbesondere auch von Externen) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG), sind an das Hinweisgebersystem zu melden.
Die externe Berichterstattung für das Themenfeld „Wirtschaft und Menschenrechte“ liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Konzernkoordination „Wirtschaft und Menschenrechte“ sowie der Konzern Nachhaltigkeit. Weitere Details enthält unser aktueller Nachhaltigkeitsbericht.
* Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
ist kodifiziert im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die UN Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“ stehen im Zusammenhang mit den einschlägigen OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Relevant sind speziell auch die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Mehr Informationen zu Policies finden sich hier.
** Vgl. dazu UN Leitprinzip 18, das eine umfassende unternehmerische Analyse bzgl. betroffener Personengruppen im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht voraussetzt, unabhängig von der eigenen Belegschaft.
*** Weitergehende Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit bei Volkswagen finden sich unter https://www.volkswagenag.com/de/sustainability/environment.html.